Turnbetrieb in der Halle ab sofort unter Einhaltung nachfolgender Regeln möglich.

15.07.2020

 

 

Informationen zur Wiederaufnahme des Turnbetriebs

Stand: Juli 2020

 

 

Teilnehmer mit grippeähnlichen Symptomen dürfen die Sportstätte NICHT betreten!!

 

 

- Es besteht Mundschutzpflicht beim Betreten und Verlassen des Gebäudes

 

- Der Mindestabstand von 1,5 Metern sollte während des gesamten Aufenthaltes beachtet werden

 

- die allgemein gültigen Hygienevorschriften sind einzuhalten

 

- max. Teilnehmerzahl: 20 (einschl. ÜL)

 

- max. Dauer einer Sportstunde (indoor): 120 Minuten

 

- Umkleideräumen dürfen wieder benutzt werden

 

- Geräte MÜSSEN nach Gebrauch desinfiziert werden

(Desinfektionsmittel stellt der Verein zur Verfügung)

                                                                                          

- Die Halle muss während des Sportbetriebes ausreichend gelüftet werden

 

Die Einhaltung der Regeln ist Pflicht für jeden Teilnehmer.

 

Bei Nichteinhaltung drohen dem Verein erhebliche Bußgelder. Der/Die ÜL verantwortet die Einhaltung der Regeln gegenüber dem Verein und kann bei Nichteinhaltung einzelne TeilnehmerInnen vom Sportbetrieb ausschließen.

 

DIE VORSTANDSCHAFT 

 

 

Bitte wendet euch an eure Übungsleiter, ob eure Stunden stattfinden und welche Regeln eingehalten werden müssen.

 

Die Kinderturnstunden finden wieder ab September statt, wenn auch wieder ein geregelter Schulbetrieb stattfindet.